Darf Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden?

Elternzeit: Elternhände halten Babyfüße
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Zu dieser Frage kursieren die unterschiedlichsten Antworten im Netz, denn es ist ein klares Jein. Grundsätzlich dürfen Fehlzeiten in einem Zeugnis nicht erwähnt werden. Aber es gibt Ausnahmen, die es dem Arbeitgeber doch gestatten bzw. ihn sogar dazu verpflichten. Nämlich wenn die Fehlzeit eine „erhebliche“ Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses darstellt (BAG-Urteil vom 10.05.2005, Az. 9 AZR 261/04). Nun ist der Begriff „erheblich“ sehr dehnbar und nicht exakt definiert, sodass die Arbeitsgerichte in jedem Einzelfall neu entscheiden müssen.

Als Grundsatz aber kann man folgende Überlegung anstellen: Entstünde bei Nichterwähnung der Elternzeit beim Leser ein falscher Eindruck, weil die Arbeitnehmerin zum Beispiel drei Jahre angestellt war, davon aber nur ein halbes Jahr tatsächlich gearbeitet hat, ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, dies wahrheitsgemäß darzustellen. In anderen Fällen (bezüglich der Erwähnung von Krankheit, Sächsisches LAG 30.01.1996 – 5 Sa 996/95) hat man „erheblich“ definiert als „mehr als die Hälfte der Arbeitszeit“.

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