Historisches – die Geschichte des Arbeitszeugnisses

Historische Abhandlund zum Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse gibt es bereits seit dem 16. Jahrhundert. In Zeiten des Gesindezwangdienstes und der Erbuntertänigkeit wurden so genannte "Atteste für ordnungsgemäßes Ausscheiden" eingeführt. Wie der Name schon sagt, handelte es sich hier lediglich um Bestätigungen, dass das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß beendet wurde. Die Reichspolizeiordnung von 1530 sorgte dafür, dass kein Dienstherr Knechte oder Mägde beschäftigte, die ohne Zeugnis waren. Auch für die Verweigerung eines Zeugnisses drohten hohe Geldstrafen.

Fast 40 Jahre nach Ersatz des Gesindezwangsdienstes durch die Gesindeordnung wurde 1846 in Preußen das „Gesindedienstbuch“ eingeführt, in dem auf Tugenden wie Fleiß, Treue, Gehorsam, sittliches Betragen, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit eingegangen wurde. Auch die heute noch übliche Zufriedenheitsformel fand im 19. Jahrhundert schon seine Anwendung.
Vor Dienstantritt musste es der örtlichen Polizeidienststelle vorgelegt werden. Bei einer schlechten Beurteilung bestand die Möglichkeit, nach zwei Jahren nachweisbaren tadellosen Benehmens ein neues Dienstbuch zu beantragen.

Erst mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches 1900 bestand für alle abhängig Beschäftigten ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, das Führung und Leistung beurteilt. Der Schwerpunkt verlagerte sich dabei von der Verhaltensbeurteilung auf die der Arbeitsleistung.

Die Zeugnissprache wurde dabei im Laufe der Zeit immer stärker verklausuliert und ist nach wie vor steten Veränderungen unterworfen. Viele altmodisch klingende Formulierungen lassen sich auf die historische Entwicklung der Zeugnissprache zurückführen und auf die Tatsache, dass ein Arbeitszeugnis ursprünglich zum Schutz der Arbeitgeber ausgestellt wurde, um sich vor unlauteren Angestellten zu schützen.